Viele Entscheidungen können sich arbeitsrechtlich, kostenmäßig, ablauforganisatorisch oder auch gesamtbetrieblich auswirken. Sie dürfen deshalb nicht nach Belieben der Mitarbeiter getroffen werden. Sie sollten immer kontrollierbar sein.
Wir erfassen die unterschiedlichen Entscheidungsrechte und -pflichten Ihrer Mitarbeiter und stellen diese in einer Kompetenz-Übersicht dar. Somit ist jeder Mitarbeiter auch über die Entscheidungsrechte und -pflichten seines jeweiligen Leiters oder Kollegen informiert. Zudem überprüfen wir bei jeder betrieblichen Veränderung die Verhältnismäßigkeit der Kompetenzen und passen diese ggf. an:
a) Was ist zu entscheiden (Kompetenz-Bereiche)?
b) Wer entscheidet unter welchen Bedingungen (Kompetenz-Stufen)?
c) Welche Mitarbeiter-Ebenen sind an einem bestimmten Entscheidungsfall beteiligt (Kompetenz-Struktur)?
Dabei koppeln wir die Befugnisse an folgende Bedingungen:
a) zeitnahe Information des Vorgesetzten
b) ausdrückliche vorherige mündliche Zustimmung des Vorgesetzten
c) formelle Freigabe eines Antrags durch den Vorgesetzen